Presserat rügt Anleitung zum illegalen Download

Unter dem Titel „Quellen der Raubkopierer“ und mit Schlagzeilen wie „Hier saugen Profi-Piraten“ hatte eine Fachzeitschrift in ihrer Februar-Ausgabe 2011 die Leser zum illegalen Downloaden von Musik, Filmen und Software animiert. Mehrere Unternehmen der Musikwirtschaft hatten daraufhin Beschwerde eingereicht.

Der Presserat, ein Organ der freiwilligen Selbstkontrolle, prüfte den Fall. Ergebnis: In dem Artikel würden unter anderem „ausführlich verschiedene Möglichkeiten zum illegalen Download von Musik, Film und Software beschrieben“. Deshalb griff das Gremium zu seiner schärfsten Sanktion, der "öffentlichen Rüge". Und zwar mit folgender Begründung: „Unter presse-ethischen Gesichtspunkten ist es nicht akzeptabel, wenn den Lesern in Form einer derart detaillierten Darstellung in den Artikeln die Möglichkeit gegeben wird oder aufgezeigt wird, wie sie illegal Software downloaden können."

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, Dr. Florian Drücke, spricht sich ganz klar für die Entscheidung des Presserates aus: „Man versucht reißerisch ein Thema zu platzieren, was möglichst schnell viele Leser hervorruft und dementsprechend viele Käufer.“ Man kann es einfach nicht verantworten, „[...] auf Kosten der Kultur- und Kreativwirtschaft, die eigene Auflage zu steigern, indem Anleitungen zum illegalen Downloaden gegeben werden [...].“

Die Zahlen sind alarmierend. Nach Angaben des Bundesverbandes Musikindustrie wurden im Jahr 2010 64 Millionen Alben aus dem Internet heruntergeladen, 46 Millionen davon illegal.

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